| Offener Brief der Interessengemeinschaft Klockenhagen an |
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Text der Klage: „Die Beklagten werden verurteilt, das in der Gemarkung Klockenhagen gelegene Grundstück, Blatt- , Flur- , Flurstück- mit einer Gesamtgröße von - -m² frei von Rechten Dritter und frei von Belastungen in Abteilung 2 und 3 des Grundbuches an die Klägerin (Stadt) Zug um Zug gegen Zahlung von – Euro ( 0,31 € /m²) zu übereignen.“ Im Klartext: Der Bürgermeister will von uns keine Nachzahlung, sondern unsere Grundstücke, um sie anschließend als erschossenes Bauland für über 60 € /m² zu verhökern. Diese Art und Weise des Umgangs mit Bürgern wird schon lange durch die entsprechende Abteilung der Stadtverwaltung betrieben. Mit fragwürdigen Methoden, billig an Grund und Boden von Bürgern dieser Stadt zu kommen, um dieses dann flugs in Bauland umzuwandeln ( man hat ja das Recht einer Behörde ) und mit großem Gewinn zu verkaufen. In einem Streitfall hat man sogar angedroht, dass auf dem Grund und Boden befindliche Gebäude abzureißen und nur belegbare Rechnungen zu ersetzen. Wir wissen nicht, mit welchem Recht und welcher Legitimation der Bürgermeister und die entsprechende Abteilung die Bürger dieser Stadt so massiv erpresserisch bedrohen können? Werden die Stadtvertreter und werden die Vertreter der Ortsteile nicht über derartige Vorgehensweisen informiert?? Ist solche Vorgehensweise überhaupt in unserer Demokratie zulässig?? Der Bürgermeister hatte auch nie vorgehabt, in irgendeiner Form mit den betroffenen Bürgern zu sprechen. Wenn in dieser Hinsicht Äußerungen von ihm gefallen sind, so war das nur Hinhaltetaktik. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter haben schon am 15.12.2011 die Prozessführungsvollmachten unterschrieben und am 23.12.2011 lagen schon die vorbereiteten Klageschriften in der Kanzlei Piekarski & Giesen zum Versand bereit. Sie wurden nur über Weihnachten zurückgehalten, wegen der Empörung in der Presse und des Antrages der SPD in der letzten Stadtvertretersitzung 2011. Nur durch das couragierte Auftreten von Frau Falkert und der SPD-Fraktion wurden unsere Probleme nicht schon dort unter den Teppich gekehrt. Viele Stadtvertreter erhielten hier überhaupt erst Kenntnis darüber, was der Bürgermeister und die Verwaltung durchziehen wollen. Es ist uns schleierhaft, warum der Bürgermeister so vorgeht und warum er erst jetzt reagiert. Vor einiger Zeit gab es eine AO des Landrates, vom 10.03.2004, in der zu möglichen Differenzhaftungen zu Grundstücksverkaufsverträgen wegen des Verkaufs unterhalb des Verkehrswertes aufmerksam gemacht wird. Diese AO soll jetzt wohl ruckartig umgesetzt werden und das betrifft nicht nur Klockenhagen, sondern alle Ortsteile der Stadt und auch des Amtes. Wieso hat der Bürgermeister die genannte Anordnung sieben Jahre nicht beachtet? In dieser Zeit hätte schon längst ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung in Klockenhagen, gemeinsam mit den Ortsvertretern und Zeitzeugen, die Unterlagen der betroffenen Bürger prüfen können. Bei eventuellen Unkorrektheiten und Unklarheiten hätten dann in Ruhe Gespräche stattfinden können, bei denen man sicherlich zu einer einvernehmlichen Einigung gekommen wäre. Das wäre demokratisch gewesen! Oder hat man das schon wieder nicht nötig? Man kann auch diktatorisch vorgehen! Es ist bekannt, dass die Stadtkasse chronisch klamm ist und der Chef der Stadtverwaltung seinen Rechten und Pflichten nachkommen muss, diese zu füllen. Dazu ist er auch laut KV verpflichtet. Außerdem ist er dem Gemeinwohl aller Bürger der Stadt verpflichtet und muss in diesem Sinne alle rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten ausschöpfen. Wir sind zwar nur ein kleiner Teil dieser Bürger, aber man kann doch nicht auf diese Art und Weise mit uns umgehen!! So gehen Immobilienhaie vor(!) und genau vor diesen wollten uns die wahren Volksvertreter von 1990 bewahren. Eine derartige Bürgerpolitik können wir natürlich von unserer jetzigen Stadtverwaltung nicht erwarten! Uns wird übrigens Sittenwidrigkeit unterstellt. Warum, erklärt uns keiner. Welche Straftat haben wir als Käufer begangen? Wer nennt sie uns? Sittenwidrig ist für uns die Verschleuderung von riesigen Vermögenswerten zu einer DM und dem daraus resultierenden sozialen Absturz vieler Bürger der Stadt. Nach unserer Auffassung wird hier der Bock zum Gärtner gemacht und wir sind seine Schafe. Sittenwidrig verhält sich nach unserer Auffassung die Stadtverwaltung, wenn sie als Rechtsnachfolger der Gemeinde Klockenhagen eingegangene Verträge bricht. In unseren Kaufverträgen verpflichtet sich der Verkäufer (Stadt) nach Ablauf einer Frist von 10 Jahren die Löschung der Rückauflassung zu bewilligen und zu beantragen, sofern bis dahin nicht ein Anspruch der Stadt entstanden ist. Ansprüche hat es 20 Jahre nicht gegeben und jetzt missbraucht die Stadtverwaltung ebendiese Klausel aus den Grundbüchern zu erpresserischen Forderungen gegen unsere Mitglieder. Warum hält die Stadtverwaltung die mit ihren Bürgern eingegangenen Verträge nicht ein? Nach 20 Jahren bei unseren Verträgen von Sittenwidrigkeit zu sprechen, ist fadenscheinig. Uns einfache „Bürger“ kann die Stadtverwaltung ja mit der Macht der Bürokratie, sowie mit der ökonomischen Absicherung durch uns Steuerzahler im Rücken und auch noch der Befreiung von den Gerichtskosten massiv unter Druck setzen. Auch der angebliche zeitliche Zwang, wegen der Verjährung zum 01.01.2012 ist nur vorgeschoben. Was die Abteilung Liegenschaften jetzt im Auftrag des Bürgermeisters mit uns praktiziert, hat es in einigen Fällen schon früher gegeben. In Zusammenarbeit mit derselben Kanzlei, die jetzt die Stadt in unserer Sache vertritt, hat man schon einige Forderungen der Stadt gegen die Bürger durchsetzen können. Das wird als Generalprobe für den jetzigen Großangriff betrachtet. Ein Urteil in diesen Rechtsstreiten zuvor, wird uns als angeblicher Musterprozess auf`s Auge gedrückt. Es ist das Urteil des LG Stralsund AZ 409/07 vom 05.03.2010. Aber dieses Urteil steht in einem ganz anderen Zusammenhang und trifft auf unsere Fälle absolut nicht zu! Das Grundstück wurde nach 1991 verkauft und die Kaufvertragsbedingung wurde nicht eingehalten. Uns liegt dieser Vorgang vor. Wir fragen uns, wie man da einen Zusammenhang zu unseren Verträgen herstellen kann. Unsere Kaufanträge erfolgten im Frühjahr 1990 und wurden noch zu DDR-Zeiten bearbeitet, bestätigt und die Grundlagen des Kaufvertrages festgelegt. Warum verstoßen unsere Kaufverträge also gegen die guten Sitten und sollen als nichtig gelten? Die Interessengemeinschaft Klockenhagen |
Am Montag, dem 13.Februar 2012, erhielten wir von Frau Eva Witt aus 18311 Altheide, ehemaliges Mitglied der Gemeindevertretung Klockenhagen, ebenfalls einen Brief zu den finanziellen Nachforderungen an Grundstücksbesitzer in Klockenhagen mit der Bitte zur Veröffentlichung in den Neuen Unabhängigen Onlinezeitungen (NUOZ), den Frau Witt zuvor auch an die Lokalredaktion der Ostsee-Zeitung gesandt hatte. Selbstverständlich veröffentlichen wir sehr gerne den Brief von Frau Witt.
Das unseriöse Verhalten der Stadt Ribnitz-Damgarten
Eva Witt, Altheide |
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